Küstenpatent FB2 / FB3 - Küstenfahrt

Berechtigt zur selbständigen Führung von Wasserfahrzeugen entlang der Küste (bis 20sm = FB2) bzw. küstennahen Gewässern (bis 200sm = FB3).

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Nachweis über 500 gefahrene Seemeilen, insbesondere als Wachführer bei Tag und Nacht, mittels Seemeilenbestätigung (im Zuge der Ausbildung werden sie etwa 200sm sammeln)
  • Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (Ergänzung zum ärztlichen Gutachten gemäß § 8 Führerscheingesetz - FSG (PDF) oder Kopie eines amtlichen österreichischen Binnenpatents ab 2011 ausgestellt)
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (KFZ-Führerschein dient als Nachweis)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erste Hilfe Grundkurs 16 Std. (KFZ-Führerschein dient nur als Nachweis für die Ausstellung des Verbandscheins; für das IC ist ein 16 Std Erste Hilfe Grundkurs erforderlich)

Unterrichtsinhalte:

Theorie: gesetzliche Grundlagen, Bootskunde, allgemeine Seemannschaft, Lichterführung, Grundlagen der Navigation, Arbeiten in der Seekarte, Wetterkunde und Sicherheit

Praxis:
An- und Ablegen: Sie lernen das An- und Ablegen an der Mole.

Bootsführung: Alles was für die Bootsführung wichtig ist, von der Inbetriebnahme, dem Betrieb bis zum Stilllegen des Bootes, wird bei der Praxiseinheit besprochen und geübt.

Boje-über-Bord-Manöver: Das Boje-über-Bord-Manöver ist das Übungsmanöver für "Mann-über-Bord". Das muss jeder Schiffsführer im Schlaf können.

Knoten: Sie lernen seemännische Knoten und deren Anwendung kennen.

Boot- und Motorkunde: Sie erhalten einen Überblick über den Motor und Zusatzaggregate, sowie über sonstige Einrichtungen, inkl. Sicherheitseinrichtungen auf dem Boot.

Termine:

Die Kurse werden von Blue-2 organisiert und veranstaltet. Die Anmeldung erfolgt direkt bei Blue-2.
Hier das Kursangebot: