Küstengewässer
Küstenpatente:
Folgende amtliche österreichische Befähigungsausweise für Motor- und Segelyachten gibt es:
Befähigungsausweis für Watt- oder Tagesfahrt (FB1):
Berechtigt Sie zur selbständigen Führung von Wasserfahrzeugen bis 8m Länge in Küstennähe (3sm) und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten.
Befähigungsausweis für Küstenfahrt (FB2):
Berechtigt Sie zur selbständigen Führung von Wasserfahrzeugen entlang der Küste (bis 20sm).
Befähigungsausweis für küstennahe Fahrt (FB3):
Berechtigt Sie zur selbständigen Führung von Wasserfahrzeugen in küstennahen Gewässern (bis 200sm)
Befähigungsausweis für weltweite Fahrt (FB4):
Berechtigt zur selbstständigen Führung von Wasserfahrzeugen.