Küstenpatent FB2 - Praxis
Küstenpatent FB2 - Küstenfahrt

Berechtigt zur selbständigen Führung von Wasserfahrzeugen entlang der Küste (bis 20sm).
Voraussetzungen:
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Nachweis über 500 gefahrene Seemeilen und 18 Bordtage, insbesondere als Wachführer bei Tag und Nacht mittels eidesstattlicher Erklärung (im Zuge der Ausbildung werden sie etwa 200sm sammeln)
- Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (Ergänzung zum ärztlichen Gutachten gemäß § 8 Führerscheingesetz - FSG (PDF) oder Kopie eines amtlichen österreichischen Binnenpatents ab 2011 ausgestellt)
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (KFZ-Führerschein dient als Nachweis)
- Nachweis über die Ausbildung in Erste Hilfe (KFZ-Führerschein dient als Nachweis)
- Theorieprüfung muss abgelegt sein
Termine
Termine folgen in Kürze.
Ort: 7-Tage an Bord ab Sibenik
Prüfung: Am Ende der Woche
Kosten: 640,-
Weitere Informationen bei Clemens.