Küstenpatent FB2 /FB3
Küstenpatent FB2 / FB3 - Küstenfahrt

Berechtigt zur selbständigen Führung von Wasserfahrzeugen entlang der Küste (bis 20sm = FB2) bzw. küstennahen Gewässern (bis 200sm = FB3).
Voraussetzungen für FB2:
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Nachweis über 500 gefahrene Seemeilen, insbesondere als Wachführer bei Tag und Nacht, mittels Seemeilenbestätigung (im Zuge der Ausbildung werden sie etwa 200sm sammeln)
- Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (Ergänzung zum ärztlichen Gutachten gemäß § 8 Führerscheingesetz - FSG (PDF) oder Kopie eines amtlichen österreichischen Binnenpatents ab 2011 ausgestellt)
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (KFZ-Führerschein dient als Nachweis)
- Nachweis über die Ausbildung in Erste Hilfe Grundkurs 16 Std. (KFZ-Führerschein dient nur als Nachweis für die Ausstellung des Verbandscheins; für das IC ist ein 16 Std Erste Hilfe Grundkurs erforderlich)
Termine
Die Kurse werden von Blue-2 organisiert und veranstaltet. Die Anmeldung erfolgt direkt bei Blue-2.
Hier das Kursangebot: